Gesetze
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Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl gewählt.
Wahlberechtigt ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
Die Wahl findet an einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag statt.
Das Nähere wird durch Gesetz geregelt.
Das Nähere wird durch Gesetz geregelt.
Das Nähere wird durch Gesetz geregelt.
Die Vorschriften des Artikels 31 Abs. 1 bis 3 über das Wahlrecht und Wahlverfahren finden auf das Stimmrecht und das Abstimmungsverfahren entsprechende…
Die Wahl erfolgt in einer nach § 113 beschlußfähigen Versammlung durch absolute Stimmenmehrheit. Ist eine solche bei der ersten Abstimmung nicht vorhanden, so…
Das Nähere wird durch Gesetz geregelt.
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltage seit sechs Monaten derselben Körperschaft, Anstalt oder Stiftung angehören.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.