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Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Gemeinschaftsmarkenstreitsachen für die Bezirke mehrerer Gemeinschaftsmarkengerichte einem dieser Gerichte zuzuweisen, wird auf das Justizministerium übertragen.
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Kennzeichenstreitsachen insgesamt oder teilweise für die Bezirke mehrerer Landgerichte einem…
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Gemeinschaftsgeschmackmusterstreitverfahren für die Bezirke mehrerer…
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte die Strafsachen ganz oder teilweise sowie…
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung a) Urheberrechtsstreitsachen, für die das Landgericht in erster Instanz oder in der…
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Geschmacksmusterstreitsachen für die Bezirke mehrerer Landgerichte einem von ihnen zuzuweisen,…
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Aufgaben der Übermittlungsstelle einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.