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Zu dem in § 1 Abs. 1 genannten Zweck haben der Kreis Lippe und die Städte Blomberg, Detmold, Horn-Bad Meinberg und Lage einen Zweckverband zu bilden. Der Zweckverband haftet für die Verbindlichkeiten der Sparkasse gemäß § 5 SpkG.
Zu dem in § 1 Abs. 2 genannten Zweck haben der Kreis Lippe und die Städte Bad Salzuflen, Barntrup und Lemgo einen Zweckverband zu bilden. Der Zweckverband haftet für die Verbindlichkeiten der Sparkasse gemäß § 5 SpkG.
Zu dem in § 1 genannten Zweck haben die Stadt Soest und die Gemeinden Bad Sassendorf, Lippetal und Welver einen Sparkassenzweckverband zu bilden. Der…
Zu dem in § 1 genannten Zweck haben der Kreis Herford und die Städte Bünde, Herford, Löhne und Vlotho einen Sparkassenzweckverband zu bilden. Der Zweckverband…
Zu dem in § 2 genannten Zweck haben der Oberbergische Kreis, die Stadt Gummersbach und die Gemeinden Engelskirchen und Marienheide einen Zweckverband zu bilden.…
Zu dem in § 1 genannten Zweck haben der Kreis Viersen und die Städte Krefeld, Nettetal und Willich einen Sparkassenzweckverband zu bilden. Der Zweckverband…
Zu dem in § 1 genannten Zweck haben die Städte Erkrath und Haan und der Kreis Mettmann einen Sparkassenzweckverband zu bilden. Der Zweckverband haftet für die…
Zu dem in § 1 genannten Zweck haben der Kreis Neuss und die Stadt Grevenbroich sowie die Gemeinden Kaarst und Korschenbroich einen Sparkassenzweckverband zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.