Gesetze
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Die Zweigstellen Engelskirchen, Frielingsdorf, Hartegasse, Kreuzberg, Linde, Lindlar, Loope, Thier-Ahe, Wipperfeld und Wipperfürth der Kreissparkasse Köln in der Stadt Wipperfürth und in den Gemeinden Engelskirchen und Lindlar sind auf die nach § 2 zu bildende Zweckverbandssparkasse zu übertragen. Zwischen den beteiligten Sparkassen ist ein angemessener Ausgleich herbeizuführen.
Die Zweigstellen Bliesheim. Erp, Friesheim, Gymnich, Hügelhaus, Köttingen, Lechenich und Liblar der Kreissparkasse Euskirchen in der Stadt Erftstadt sind auf…
Die Zweigstellen Willich-Markt, Willich, Anrath und Neersen der Sparkasse Krefeld im Gebiet der Stadt Willich sind auf die Stadtsparkasse Willich zu übertragen.…
Die Zweigstellen Arnoldsweiler, Birgel, Birkesdorf, Gürzenich, Lendersdorf, Mariaweiler, Merken und Niederau der Kreissparkasse Düren im Gebiet der Stadt Düren…
Die Zweigstellen Bredelar, Beringhausen, Padberg und Helminghausen der Sparkasse Hochsauerland im Gebiet der Stadt Marsberg sind auf die Stadtsparkasse Marsberg…
Im Zuge der Vereinigung der Sparkassen überträgt die Amtssparkasse Blankenstein die Zweigstellen Blankenstein, Hammerthal und Welper auf die Verbandssparkasse…
Die Zweigstelle Drabenderhöhe der Kreissparkasse Waldbröl im Gebiet der Stadt Wiehl ist auf die Sparkasse der Homburgischen Gemeinden zu übertragen. Zwischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.