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In den Bewirtschaftungsbezirken ist unter Berücksichtigung von Kerngebieten und Randgebieten die Wilddichte so zu regeln, daß das Wild in einer artgemäßen Dichte erhalten bleibt und übermäßige Wildschäden vermieden werden.
In den Verbreitungsgebieten ist die Wilddichte so zu regeln, dass das Wild in einer artgemäßen Dichte erhalten bleibt und übermäßige Wildschäden vermieden…
Hinwirken auf Wilddichten, die den Waldbeständen und ihrer Verjüngung angepasst sind, sowie Maßnahmen zur Wildschadensverhütung;
aus Gründen der Wildhege und zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden Verbreitungsgebiete für Schalenwild (Verbreitungsgebiete und Freigebiete) und die zulässige…
Durch diese Verordnung wird die Wahrnehmung des Jagdrechts im Nationalpark zur Erreichung des festgelegten Schutzzwecks gemäß § 4 des Staatsvertrages geregelt.…
Innerhalb des Bewirtschaftungsgebietes hat die Bejagung des Damwildes so zu erfolgen, dass der Frühjahrsbestand eine Wilddichte von 4 Stück/100 ha Waldfläche…
den Wildbestand so zu regulieren, dass eine Beeinträchtigung der natürlichen Vielfalt von Flora und Fauna möglichst vermieden wird.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.