Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Stadt Heimbach und die Gemeinde Hausen, Landkreis Schleiden, werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Heimbach und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Das Amt Heimbach wird aufgelöst; Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Heimbach.
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Heimbach und der Gemeinde Hausen vom 10. Januar 1967 wird mit der Maßgabe bestätigt, daß das bisherige Ortsrecht (§ 4 Abs. 1 des Gebietsänderungsvertrages) spätestens nach Ablauf von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes außer Kraft tritt, rechtsverbindlich aufgestellte Bebauungspläne jedoch bis zur Aufstellung neuer Bebauungspläne durch den Rat der neuen Stadt Heimbach unbefristet weitergelten; für ordnungsbehördliche Verordnungen gilt § 40 des Ordnungsbehördengesetzes. [Anlage]
Das Amt Hergarten wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin des Amtes Hergarten ist die Stadt Heimbach.
Das Amt Medebach wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Medebach.
Das Amt Rheinbach-Land wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Rheinbach.
Das Amt Burbach wird aufgelöst, Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Burbach.
Das Amt Nieheim wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Nieheim.
Die Stadt Heimbach wird dem Amtsgericht Gemünd zugeordnet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.