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Die Städte Bad Salzuflen und Schötmar und die Gemeinden Biemsen-Ahmsen, Ehrsen-Breden, Grastrup-Hölsen, Holzhausen, Lockhausen - mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Papenhausen, Retzen - mit Ausnahme der in § 4 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Werl-Aspe, Wülfer-Bexten - mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 genannten Flurstücke - und Wüsten - mit Ausnahme der in § 4 Abs. 2 genannten Flurstücke - werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde trägt den Namen Salzuflen und führt die Bezeichnungen ,,Stadt" und ,,Bad".
In die neue Gemeinde werden eingegliedert:
aus der Gemeinde Krentrup die Flurstücke
Gemarkung Krentrup Flur 1 Nr. 1 und 2,
aus der Gemeinde Nienhagen die Flurstücke
Gemarkung Nienhagen Flur 1 Nr. 1/halb, 174, 176 bis 183 und 192,
aus der Gemeinde Welstorf die Fluren
Nr. 1, 5 und 6 der Gemarkung Welstorf.
aus der Gemeinde Wülfer-Bexten die Flurstücke Gemarkung Wülfer-Bexten
aus der Gemeinde Schwelentrup die Flurstücke
aus der Gemeinde Elfsen die Flurstücke
aus der Gemeinde Schönhagen die Flurstücke
aus der Gemeinde Bentrop (Landkreis Unna) die Flurstücke
aus der Gemeinde Retzen die Flurstücke
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.