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Die Gemeinden Diebrock, Eickum, Elverdissen, Falkendiek, Laar, Schwarzenmoor und Stedefreund (Amt Herford-Hiddenhausen) werden in die Stadt Herford eingegliedert.
Weiter werden in die Stadt Herford eingegliedert aus der Gemeinde Herringhausen (Amt Enger) die Fluren 4 bis 9 und die neuen Fluren 15 und 16 der Gemarkung Herringhausen. II. Abschnitt Schlußvorschriften
Die Stadt Herford wird in den Landkreis Herford eingegliedert.
Die Gemeinde Lüdenscheid-Land (Amt Lüdenscheid) - mit Ausnahme der in den §§ 3 Abs. 3, 5 Abs. 2, 6 Abs. 2, 7 Abs. 2, 8 Abs. 1 und 9 genannten Fluren…
Die Gemeinden Schafhausen und Unterbruch (Amt Heinsberg-Land), letztere jedoch ohne die in § 4 genannten Flurstücke, und die Gemeinde Aphoven (Amt Waldenrath)…
In die neue Gemeinde werden weiter aus der Gemeinde Wiescherhöfen (Amt Pelkum) eingegliedert die Fluren 9 bis 14 der Gemarkung Wiescherhöfen und das Flurstück…
Die Gemeinden Benninghausen, Bökenförde - mit Ausnahme der in § 48 Abs. 2 Nr. 1 genannten Flurstücke -, Cappel bei Lippstadt, Dedinghausen, Eickelborn - mit…
Die Gemeinde Linderhausen (Amt Haßlinghausen) wird - mit Ausnahme der in § 4 Abs. 2 Nr. 5, § 6 Abs. 2 Nr. 2 und § 13 Nr. 1 genannten Flurstücke - in die Stadt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.