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Die Stadt Meinerzhagen (Amt Meinerzhagen) und die Gemeinde Valbert (Amt Meinerzhagen) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die neue Gemeinde trägt den Namen Meinerzhagen und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
In die neue Gemeinde werden eingegliedert aus der Gemeinde Lüdenscheid-Land die Fluren (Flurstücke) Gemarkung Lüdenscheid-Land Flur 34 mit Ausnahme der Flurstücke Nr. 5, 72 bis 87, 126, 127, 140, 150 bis 158, Flur 35 Nr. 51, 52, 54 bis 64, Flur 36 Nr. 22 und 75.
Das Amt Meinerzhagen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Meinerzhagen.
Die Stadt Drolshagen und die Gemeinde Drolshagen-Land (Amt Drolshagen), letztere ohne die in Absatz 3 genannten Flurstücke, werden zu einer neuen Gemeinde…
Die Stadt Ibbenbüren und die Gemeinde Ibbenbüren-Land - mit Ausnahme der in § 27 Nr. 1 und § 28 genannten Flurstücke - werden zu einer neuen Gemeinde…
Die Gemeinde Lüdenscheid-Land (Amt Lüdenscheid) - mit Ausnahme der in den §§ 3 Abs. 3, 5 Abs. 2, 6 Abs. 2, 7 Abs. 2, 8 Abs. 1 und 9 genannten Fluren…
Die amtsfreie Stadt Attendorn, die Gemeinde Attendorn-Land (Amt Attendorn) -mit Ausnahme der in § 7 Abs. 2 Nr. 2 genannten Flurstücke - und die Gemeinde Helden…
Die Stadt Ochtrup und die Gemeinden Langenhorst und Welbergen (Amt Ochtrup) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält…
Die Stadt Meckenheim, die Gemeinden Altendorf, Ersdorf, Lüftelberg und Merl - alle Amt Meckenheim - werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.