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Die Gemeinde Velen wird dem Amtsgericht Borken zugeordnet.
Die Gemeinden Borken, Raesfeld und Reken werden dem Amtsgericht Borken zugeordnet.
die Gemeinden Raesfeld und Velen dem Amtsgericht Borken,
Die Gemeinde Borchen wird dem Amtsgericht Paderborn zugeordnet.
Die Gemeinden Heek und Legden werden dem Amtsgericht Ahaus, die Gemeinden Vreden und Südlohn werden dem Amtsgericht Vreden zugeordnet.
.Die Gemeinde Nörvenich wird dem Amtsgericht Düren zugeordnet.
Die Gemeinde Rhede wird dem Amtsgericht Bocholt zugeordnet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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