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Die Gemeinden Heintrop-Büninghausen, Hovestadt, Hultrop, Krewinkel-Wiltrop, Niederbauer, Nordwald, Oestinghausen, Schoneberg (Amt Oestinghausen) sowie die Gemeinden Brockhausen (Amt Borgeln-Schwefe) - mit Ausnahme der in § 6 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Herzfeld (Amt Liesborn-Wadersloh, Landkreis Beckum) und Lippborg (Amt Beckum, Landkreis Beckum) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Lippetal.
Das Amt Oestinghausen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Lippetal.
die Bestimmungen des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18. November 1968 in der Fassung vom 3. Juni 1969 über die Einzelheiten des…
Von der Gemeinde Lippetal wird a) das Gebiet der bisherigen Gemeinden Herzfeld und Lippborg dem Amtsgericht Beckum, b) ihr übriges Gebiet dem Amtsgericht Soest…
Die Gemeinden Burgholdinghausen, Buschhütten, Eichen, Fellinghausen, Ferndorf, Kreuztal, Krombach, Kredenbach (mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 genannten…
Das Amt Hellenthal wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Hellenthal.
Das Amt Ludendorf wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Swisttal.
Das Amt Zingsheim wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin des Amtes Zingsheim ist die Gemeinde Nettersheim.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.