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Die Gemeinde Selfkant wird dem Amtsgericht Heinsberg zugeordnet.
Die Gemeinde Oberbruch-Dremmen wird dem Amtsgericht Heinsberg zugeordnet.
Die Gemeinde Drensteinfurt wird dem Amtsgericht Münster zugeordnet.
Die Gemeinden Borken, Raesfeld und Reken werden dem Amtsgericht Borken zugeordnet.
Die Gemeinde Schöppingen wird dem Amtsgericht Ahaus zugeordnet.
Die Gemeinde Emmerich wird dem Amtsgericht Emmerich, die Gemeinde Wesel wird dem Amtsgericht Wesel zugeordnet.
Die Gemeinde Velen wird dem Amtsgericht Borken zugeordnet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter 2 zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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