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Die Gemeinden Altenbergen, Born, Bremerberg, Eilversen, Großenbreden, Hohehaus, Kleinenbreden, Kollerbeck, Löwendorf, Münsterbrock und Papenhöfen sowie die Städte Bredenborn und Vörden (Amt Vörden) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Marienmünster und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Das Amt Vörden wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Marienmünster. II. Abschnitt Schlußvorschriften
Die Gemeinden Amelunxen, Blankenau, Dalhausen, Drenke, Haarbrück, Herstelle, Jakobsberg, Rothe, Tietelsen, Wehrden und Würgassen sowie die Stadt Beverungen (Amt…
Die Stadt Vreden und die Gemeinde Ammeloe werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Vreden und führt die Bezeichnung…
Die Gemeinden Alhausen, Erpentrup, Herste, Langeland, Pömbsen und Reelsen (Amt Driburg) sowie die Stadt Bad Driburg werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde…
Die Gemeinden Altendorf, Bausenhagen, Frömern, Stadt Fröndenberg, Frohnhausen, Langschede, Neimen, Ostbüren, Stentrop, Strickherdicke und Warmen (Amt…
Das Amt Wenden wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Wenden.
Die amtsfreie Stadt Attendorn, die Gemeinde Attendorn-Land (Amt Attendorn) -mit Ausnahme der in § 7 Abs. 2 Nr. 2 genannten Flurstücke - und die Gemeinde Helden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.