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Die Stadt Rietberg sowie die Gemeinden Bokel - mit Ausnahme der in den §§ 4 Abs. 2 Nr. 2 und 6 Abs. 2 Nr. 2 genannten Fluren und Flurstücke -, Druffel, Mastholte - mit Ausnahme der in § 6 Abs. 2 Nr. 3 genannten Flurstücke -, Moese, Neuenkirchen, Varensell - mit Ausnahme der in den §§ 2 Abs. 2 Nr. 4 und 3 Abs. 2 Nr. 2 genannten Fluren und Flurstücke - und Westerwiehe (Amt Rietberg) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die neue Gemeinde erhält den Namen Rietberg und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
In die neue Gemeinde werden eingegliedert:
aus der Gemeinde Oesterwiehe (Amt Verl) die Fluren und Flurstücke
Gemarkung Oesterwiehe Flur 1 mit Ausnahme der Flurstücke Nr. 64 bis 68, Flur 2 Nr. 13, Flur 3 Nr. 29, 30, 80,
aus der Gemeinde Langenberg (Amt Reckenberg) die Flurstücke
Gemarkung Langenberg Flur 6 Nr. 124, 154.
Das Amt Rietberg wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Rietberg.
aus der Gemeinde Oberschönhagen die Flurstücke
aus der Gemeinde Ummeln (Amt Brackwede, Kreis Bielefeld) die Flurstücke
von Flur 5 die Flurstücke
aus der Gemeinde Linderhausen die Flurstücke
aus der Gemeinde Kirchheim (Amt Kuchenheim) die Flurstücke
aus der Gemeinde Bokel (Amt Rietberg) die Fluren und Flurstücke
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.