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Die Gemeinde Büderich (Kreis Grevenbroich), die Gemeinde Osterath - ohne die in § 8 Abs. 2 Nr. 2 genannten Flurstücke - sowie die Gemeinden Ilverich, Langst-Kierst, Lank-Latum, Nierst, Ossum-Bösinghoven und Strümp (Amt Lank) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Meerbusch und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
In die neue Gemeinde werden eingegliedert: aus der Gemeinde Willich, Gemarkung Willich von Flur 8 die Flurstücke 175, 176, 230, 237, 238.
Das Amt Lank wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Meerbusch.
Die Stadt Meerbusch wird in den Kreis Grevenbroich eingegliedert. II. Abschnitt Schlußvorschriften
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Grevenbrück (Amt Bilstein) folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Grevenbrück Flur 1 Nr. 80, 81, 84 bis 86,…
Die Städte Grevenbroich und Wevelinghoven sowie die Gemeinden Gustorf, Frimmersdorf, Hemmerden - mit Ausnahme der in § 5 Abs. 2 Nr. 3 genannten Flurstücke -,…
Die Gemeinde Lüdenscheid-Land (Amt Lüdenscheid) - mit Ausnahme der in den §§ 3 Abs. 3, 5 Abs. 2, 6 Abs. 2, 7 Abs. 2, 8 Abs. 1 und 9 genannten Fluren…
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Limbergen (Amt Rorup) folgende Fluren (Flurstücke) eingegliedert: Gemarkung Limbergen Flur 9 Nr. 43/halb, 45 bis…
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Dahlbruch (Amt Keppel) eingegliedert die Flurstücke Gemarkung Dahlbruch Flur 5 Nr. 110, 111, 112, 115, 288, 289,…
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Belle folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Belle Flur 1 Nr. 1 bis 5, 9 bis 17 und 331.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.