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Die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen in der Stadt Monheim und im Kreis Mettmann werden bis zum 31. Dezember 1976 von Personalkommissionen wahrgenommen. Die Personalkommission der Stadt Monheim besteht aus den Mitgliedern der Personalvertretung der ehemaligen Stadt Monheim, soweit sie in den Dienst der Stadt Düsseldorf übernommen worden sind. Die Personalkommission des Kreises Mettmann wird in der Weise gebildet, daß der Personalrat (Gesamtpersonalrat) des Kreises um je ein Mitglied der Gruppe des Gesamtpersonalrats der Stadt Düsseldorf erweitert wird, aus dem voraussichtlich Beschäftigte übernommen werden. Für jedes Mitglied der Personalkommission soll ein Stellvertreter bestellt werden.
Für die Geschäftsführung der Personalkommission, für die Bestellung des Wahlvorstandes durch die Personalkommission und für die Neuwahl der Personalvertretung gelten die Vorschriften des Personalvertretungsrechts; ausgenommen bleiben die Vorschriften über die Einigungsstelle.
Für die Geschäftsführung der Personalkommission, für die Bestellung des Wahlvorstandes durch die Personalkommission und für die Neuwahl der Personalvertretung…
vertretenen Gruppen. Soweit Personalvertretungen nur aus einer Person (Personalobmann) bestehen, gehört dieser der Personalkommission an. In den neuen Kreisen…
In den übrigen neuen Gemeinden üben vom Inkrafttreten dieses Gesetzes bis zur Neuwahl der Personalvertretungen die diesen nach dem…
In den übrigen neuen Gemeinden üben vom Inkrafttreten dieses Gesetzes bis zur Neuwahl der Personalvertretungen die diesen nach dem…
In den übrigen neuen Gemeinden üben vom Inkrafttreten dieses Gesetzes bis zur Neuwahl der Personalräte die diesen nach dem Landespersonalvertretungsgesetz…
In der neuen Stadt Höxter übt vom Inkrafttreten dieses Gesetzes bis zur Neuwahl des Personalrats die diesem nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.