Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verwaltung des Verbandes erfolgt durch seine Organe:
Verbandsversammlung,
Verbandsvorsteher.
In der Satzung können weitere Organe vorgesehen werden.
der Vorstand.
der Vorstand und
Organe der Verbände sind a) die Verbandsversammlung, b) der Verbandsvorstand, c) der Verbandsvorsteher.
den Sitz des Verbandes (§ 1 Abs. 2),
Beratung und fachliche Unterstützung seiner Mitglieder
die Vertretung des Verbandes gegenüber der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer und dem Vorstand,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.