Gesetze
Gesetz wird geladen …
In Dienststellen mit in der Regel mindestens fünf zur Jugend- und Auszubildendenvertretung wahlberechtigten Beschäftigten werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen gebildet.
In Dienststellen, bei denen Personalvertretungen gebildet sind und denen in der Regel mindestens fünf Beschäftigte angehören, die das 18. Lebensjahr noch nicht…
In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer…
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung besteht in Dienststellen mit in der Regel
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung soll sich möglichst aus Vertretern der verschiedenen Beschäftigungsarten und Ausbildungsberufe der im Betrieb tätigen…
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung besteht in Dienststellen mit in der Regel 5 bis 20 wahlberechtigten Beschäftigten aus einer Person, 21 bis 50…
In Dienststellen, in denen Personalvertretungen gebildet sind und in der Regel mindestens fünf Angehörige des öffentlichen Dienstes beschäftigt sind, die das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.