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Für Bewerber, die für eine erfolgreiche Mitarbeit in ihrem Lehrgang nicht ausreichend vorbereitet sind, soll ein Vorkurs eingerichtet werden. Die Teilnahme am Vorkurs ist freiwillig.
Der Übergang vom Vorkurs in den Lehrgang darf nicht von einer Prüfung abhängig gemacht werden. III. Abschnitt Bestimmungen über den Bildungsgang
Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für Kinder, die gemäß § 36 Absatz 3 zur Teilnahme an einem Vorkurs verpflichtet worden sind.
Ein Teilnehmer, der nicht zum nächsthöheren Kurs zugelassen ist, kann zu Beginn des nächsten Kurses eine Nachprüfung ablegen. Die Prüfung muß inhaltlich auf die…
Eine Einrichtung der Weiterbildung kann auch organisatorisch eigenständige Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I für…
Der Entscheidung über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst (§ 7) geht ein Auswahlverfahren voraus. Personen, die ausweislich der Bewerbungsunterlagen gemäß § 3…
Die Einrichtung der Weiterbildung erläßt Teilnehmern auf Antrag Teile des Lehrgangs in dem Umfang, in dem gleichwertige Vorleistungen nachgewiesen werden.
Die von Einrichtungen der Weiterbildung angebotenen Lehrveranstaltungen sind für jedermann zugänglich. Bei abschlußbezogenen Lehrveranstaltungen kann die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.