Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die in § 3 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR-Gesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1993 (GV. NW. S. 158) getroffene Zuordnung von Übertragungskapazitäten zur programmlichen Nutzung für Fernsehen durch den WDR wird wie folgt geändert: Senderstandort | Kanal | max. Strahlungs- leistung in Watt von ... auf ... | max. effektive Antennenhöhe in m | Richtdiagramm (ND = Rundstrahlung) (D = keine Rundstrahlung) Aachen | 24 | von 200 000 auf 400 000 | 385 | D
Die in § 3 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR-Gesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1993 (GV. NW. S.…
Die nach § 3 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR-Gesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1993 (GV. NW. S.…
Übertragungskapazitäten § 1 Folgende Übertragungskapazitäten werden der Landesanstalt für Medien zugeordnet: Senderstandort | Frequenz (MHz) | max. Strahlungs-…
Die nach Artikel 2 Abs. 6 des 3. Rundfunkänderungsgesetzes erfolgte Zuordnung folgender Übertragungskapazitäten zur programmlichen Nutzung für Hörfunk durch den…
Folgende Übertragungskapazität wird zur programmlichen Nutzung für Hörfunk dem Westdeutschen Rundfunk Köln zugeordnet: Senderstandort | Frequenz (MHz) | max.…
Folgende Übertragungskapazität wird zur programmlichen Nutzung für Fernsehen dem WDR zugeordnet: Senderstandort | Kanal | max. Strahlungs- leistung in Watt |…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.