§ 2 Abs. 1 NRW-33177Verordnung zur Übertragung der Befugnis zur Bestimmung der Zahl der Kammern bei den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 4 Abs. 1 NRW-27980Verordnung zur Ausführung der Bundesnotarordnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 6 Abs. 1 NRW-30461Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Köln/Bonn (Fluglärmschutzverordnung Köln/Bonn- FluLärmKölnV)
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 3 Abs. 1 NRW-30610Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des für Schule zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 10 Abs. 1 NRW-27970Verordnung zum Erwerb der Zusatzqualifikation "Bilinguales Lernen"
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 4 Abs. 1 NRW-30043Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des energiebedingten Klimaschutzes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.