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Am Tage des In In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes erfolgt die formwechselnde Umwandlung der Westdeutschen Landesbank Girozentrale in eine Aktiengesellschaft. Die Umwandlung wird mit Eintragung der Aktiengesellschaft in das Handelsregister wirksam.
Als Gründer der Aktiengesellschaft gilt die Landesbank Nordrhein-Westfalen. Sie übernimmt das Grundkapital der Aktiengesellschaft und stellt deren Satzung fest.
Die Aktiengesellschaft führt die Firma „WestLB AG“ und hat ihren Sitz in Düsseldorf und Münster. Firma und Sitz können durch die Satzung geändert werden.
Die Vorschriften des Ersten Teils des Fünften Buches des Umwandlungsgesetzes vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3210, ber. BGBl. 1995 I S. 428), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2001 (BGBl. I S. 1852) sind nicht anzuwenden.
Die Rechtsverhältnisse der Landesbank Nordrhein-Westfalen bestimmen sich nach den Vorschriften in Abschnitt E des Sparkassengesetzes und der Satzung, die im…
Mit Wirksamkeit der Umwandlung der Westdeutschen Landesbank Girozentrale in eine Aktiengesellschaft mit der Firma ,,WestLB AG" gemäß Artikel 1 § 8 des Gesetzes…
Die Westdeutsche Landesbank Girozentrale besteht als Aktiengesellschaft weiter.
Mit dem Tage des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes gehen die Anteile der Gewährträger an der Westdeutschen Landesbank Girozentrale auf die Landesbank…
Die Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank, bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, ist mit Ablauf des 31. Dezember 1999 in eine…
Die Bank kann von den Anteilseignern in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Die Anteilseigner gelten als Gründer der Aktiengesellschaft und erhalten die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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