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Der AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts für das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Verband ist keine Gebietskörperschaft. Er dient dem Wohl der Allgemeinheit.
Der Verband erhält zur Erfüllung seiner Aufgaben im Sinne von § 2 Beiträge und zweckgebundene Mittel seiner Mitglieder.
Der Sitz des Verbandes ist Hattingen. Zweiter Teil Aufgaben, Maßnahmenpläne, Kostenträger, Geldleistungspflichten
Der Sitz des Verbandes wird durch die Satzung bestimmt.
Der Sitz des Verbandes im Verbandsgebiet wird durch die Satzung bestimmt.
Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung durch seine Organe. Er ist ein Gemeindeverband und dient dem…
Der Sitz des Verbandes im Verbandsgebiet wird durch die Satzung bestimmt.
Der Sitz des Verbandes wird durch die Satzung bestimmt.
Der Sitz des Verbandes wird durch die Satzung bestimmt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.