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Die Amtszeit der Delegierten beträgt fünf Jahre. Wiederwahl und Wiederbestimmung sind zulässig. In den letzten drei Monaten vor Ende der Amtszeit sind dem Verbandsvorsitzenden die Delegierten für die neue Amtszeit zu benennen.
Das Amt als Delegierte oder Delegierter endet vorzeitig
durch Niederlegung des Amtes oder Abberufung durch das entsendende Mitglied,
durch Beendigung des Dienst- oder Vertretungsverhältnisses, Ausscheiden aus dem Amt, Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter,
durch Eintritt der Geschäftsunfähigkeit oder der beschränkten Geschäftsfähigkeit, Tod oder
wenn das entsendende Mitglied seinen Beitrag entsprechend seiner Verpflichtungen trotz Mahnung nicht zahlt.
Das Amt als Delegierte oder Delegierter erlischt vorzeitig durch Abwahl oder Abberufung, durch Niederlegung des Amtes, Wegfall der für die Entsendung jeweils…
Das Amt als Delegierte oder Delegierter erlischt vorzeitig durch Abwahl oder Abberufung, durch Ungültigkeit der Wahl aufgrund einer Entscheidung im…
Die Delegierten werden für fünf Jahre in die Delegiertenversammlung entsandt. In den letzten drei Monaten vor Beendigung der Amtszeit sind die Delegierten für…
Das Amt als Delegierte oder Delegierter erlischt vorzeitig durch Abwahl oder Abberufung, durch Niederlegung des Amtes, Wegfall der für die Entsendung jeweils…
Das Amt als Delegierte oder Delegierter erlischt vorzeitig durch Abwahl oder Abberufung, durch Ungültigkeit der Wahl aufgrund einer Entscheidung im…
Das Amt als Delegierte oder Delegierter erlischt vorzeitig durch Abwahl oder Abberufung, durch Niederlegung des Amtes, Wegfall der für die Entsendung jeweils…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.