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Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 11. Dezember 2002 in Kraft. Zusatz Rechtsnachfolge (Artikel I des Gesetzes über den Verband zur Sanierung und Aufbereitung von Altlasten Nordrhein Westfalen und zur Änderung des Landesabfallgesetzes (GV. NRW. S.571)) Gesamtrechtsnachfolger des durch § 1 des Gesetzes über die Gründung des Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverbandes Nordrhein-Westfalen (Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverbandsgesetz- AAVG) vom 21. Juni 1988 (GV. NRW. S. 268, ber. S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. September 2001 (GV. NRW. S. 708) gegründeten Verbandes ist der Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband, der mit Artikel III dieses Gesetzes gegründet wird. Das gesamte Vermögen des Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverbandes Nordrhein-Westfalen geht ohne Abwicklung auf den neu gegründeten Verband über. Der Abfallentsorgungs- und Altlastensanierungsverband Nordrhein-Westfalen wird aufgelöst. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Finanzminister Der Innenminister Der Justizminister Der Minister für Wirtschaft und Arbeit Die Ministerin für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Zum Textanfang
Dieses Gesetz tritt am 1. August 2006 in Kraft und am 31. Dezember 2026 außer Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der…
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft und am 31. Dezember 2027 außer Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Zuweisung weiterer Aufgaben an das Landesamt für Natur, Umwelt…
Dieses Gesetz tritt am 1. August 2026 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der…
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2025 außer Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der…
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Justizminister Zum Textanfang
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.