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Die Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland sind als Sondervermögen zu verwalten und nachzuweisen. Auf die Erhaltung des Sondervermögens ist Bedacht zu nehmen.
Das Wirtschaftsjahr der Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland entspricht dem Haushaltsjahr des Landschaftsverbandes Rheinland.
Die Buchführung der Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland wird nach den Regeln der doppelten kaufmännischen Buchführung geführt.
Der Jahresabschluß und der Lagebericht sind bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen. Der Jahresabschluß und der Lagebericht sind durch einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen.
Für die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens durch das Rechnungsprüfungsamt gelten die Vorschriften der Rechnungsprüfungsordnung des Landschaftsverbandes Rheinland.
Für die Prüfung der Wirtschaftsprüfung und des Rechnungswesens durch das Rechnungsprüfungsamt gelten die Vorschriften der Rechnungsprüfungsordnung des…
Die Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland werden organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondert wie ein…
Der Jahresabschluss wird von der örtlichen Rechnungsprüfung des Landschaftsverbandes geprüft. Der Verwaltungsrat kann mit der Prüfung des Jahresabschlusses auch…
Der Schriftwechsel der Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland wird sowohl in Angelegenheiten der laufenden Betriebsführung, als auch…
Die Werkleitung muss die notwendigen fachlichen, kaufmännischen und technischen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Leitungsfunktionen erbringen. Die…
Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Wirtschaftsführung werden von einer Wirtschaftsprüferin oder einem Wirtschaftsprüfer geprüft. Die Prüfung erfolgt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.