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Zur Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung kann die Gemeinde bei der Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplanes unter Vorlage der erforderlichen Planunterlagen bei der Regionalplanungsbehörde anfragen, welche Ziele der Raumordnung für den Planungsbereich bestehen.
Äußert sich die Regionalplanungsbehörde nicht innerhalb von einem Monat auf die Anfrage der Gemeinde, so kann die Gemeinde davon ausgehen, dass raumordnungsrechtliche Bedenken auf der Basis des aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlichen Planungsstandes nicht erhoben werden.
Die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden sind aufeinander abzustimmen. Dabei können sich Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen…
Die Landesplanungsbehörde kann verlangen, dass die Träger der Bauleitplanung ihre Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anpassen oder Bauleitpläne aufstellen,…
Hat die Landesplanungsbehörde gegen einen Raumordnungsplan oder einen sachlichen oder räumlichen Teilabschnitt unter Verweis auf einen Widerspruch zu Zielen der…
Der regionaler Planungsträger berät die Landesplanungsbehörde und wirkt durch Beratung der Gemeinden und Gemeindeverbände darauf hin, dass die Ziele der…
entscheidet im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministerien bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Regionalplanungsbehörden untereinander und mit…
1Über die Abweichung von Zielen der Raumordnung nach § 6 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes entscheidet die Landesplanungsbehörde auf schriftlichen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.