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Die Regionalplanung soll im Rheinischen Revier die Entwicklung der Wirtschaft und die sehr langfristige Umgestaltung und Beeinflussung des Raums durch Braunkohlegewinnung in großen Tagebauen besonders in den Blick nehmen. Dazu soll sie für das Rheinische Revier bei der Ermittlung der Wirtschaftsflächenbedarfe gemäß Ziel 6.1-1 des LEP einen besonders langen Planungszeitraum zugrunde legen, um den erhöhten Flächenbedarfen Rechnung zu tragen, die für die Transformation der Industrie hin zu klimaschonenden Produktionsweisen erforderlich sind. Bei der Auswahl der Flächen sollen die besonders schutzwürdigen Böden mit sehr hoher Bodenfruchtbarkeit berücksichtigt werden. Bei der Entscheidung, welche für den Strukturwandel besonders bedeutsamen Vorhaben auf diesen Flächen umgesetzt werden sollen, sind abgestimmte Kriterien zugrunde zu legen.
Die nationalen, regionalen und lokalen Behörden, die für die Ausarbeitung der Pläne, einschließlich der Flächenwidmungs-, Raumordnungs- und Landnutzungspläne,…
Die Mehrfachnutzung von Flächen für die Erzeugung erneuerbarer Energie und andere Land-, Binnengewässer- und Seenutzungen, wie beispielsweise…
Um der Notwendigkeit für die Mitgliedstaaten, eine effiziente Umstrukturierung der Rebflächen zu gewährleisten, und der Notwendigkeit, eine Steigerung der…
In den territorialen Plänen für einen gerechten Übergang sollten die am stärksten betroffenen Gebiete genannt werden, auf die die Unterstützung aus dem JTF…
Die Mitgliedstaaten können einen oder mehrere Pläne zur Ausweisung spezieller Infrastrukturgebiete für die Umsetzung von Netz- und Speicherprojekten annehmen,…
Der Enteignungsantragsteller ermittelt für Umsiedlungen, die nach den auf Grund des Landesplanungsgesetzes genehmigten Braunkohlenplänen erforderlich werden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.