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In den Regierungsbezirken Detmold und Köln werden Regionalräte errichtet. In den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster werden für das Gebiet außerhalb des Verbandsgebietes des Regionalverbandes Ruhr Regionalräte errichtet. Sie erhalten die Bezeichnung "Regionalrat." (Bezeichnung des Regierungsbezirks).
Im Verbandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr ist regionaler Planungsträger die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr. Für das Gebiet des Regionalverbandes Ruhr nimmt die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr die Aufgaben des Regionalrates nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Landesgesetze wahr.
Die Landesplanungsbehörde kann Weisungen nach Maßgabe dieses Gesetzes erteilen.
Zuständige Regionalplanungsbehörden sind die Bezirksregierungen Detmold und Köln für ihren Regierungsbezirk, die Regionaldirektion des Regionalverbandes Ruhr…
Die Regionalplanungsbehörde unterrichtet den regionalen Planungsträger über alle regional bedeutsamen Entwicklungen. Sie berät mit ihm die Vorbereitung und…
Der regionale Planungsträger entscheidet über die Feststellung des Regionalplans. Dieser wird der Landesplanungsbehörde mit einem Bericht zum…
Regionalplanung ist die Planung für das Gebiet der Regierungsbezirke Detmold und Köln, des Regionalverbandes Ruhr nach Maßgabe des Gesetzes über den…
Die regionalen Planungsträger werden an der Aufstellung des Landesentwicklungsplans beteiligt.
Die Regionalen Planungsträger erhalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben Geld- und Sachleistungen aus dem Landeshaushalt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.