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Die den Staatlichen Ämtern für Arbeitsschutz übertragenen Aufgaben werden auf die Bezirksregierungen übertragen, in deren Bezirk die jeweilige Behörde ihren Sitz hat, soweit nicht für einzelne Aufgaben spezielle Zuständigkeitsregelungen dieser Bestimmung vorgehen. Die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz werden aufgelöst.
Die den Staatlichen Umweltämtern übertragenen Aufgaben werden auf die Bezirksregierungen übertragen, in deren Bezirk die jeweilige Behörde ihren Sitz hat,…
Die den Ämtern für Agrarordnung übertragenen Aufgaben werden auf die Bezirksregierungen übertragen, in deren Bezirk die jeweilige Behörde ihren Sitz hat, soweit…
Die Bezirksregierungen sind zuständig für Verwaltungsaufgaben, die nach den in Anlage 1 aufgeführten Rechtsvorschriften durchzuführen sind, soweit nicht in…
Ist es zweckmäßig, eine Angelegenheit in benachbarten Bezirken einheitlich zu regeln, kann das für Arbeitsschutz zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem…
Ist es zweckmäßig, eine Angelegenheit in benachbarten Bezirken einheitlich zu regeln, kann das für den Arbeitsschutz zuständige Ministerium im Rahmen seines…
Die Bezirksregierungen sind zuständig für Verwaltungsaufgaben, die nach den in Anlage 1 zu dieser Verordnung aufgeführten Rechtsvorschriften durchzuführen sind,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.