Gesetze
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Der Verwaltungsrat wird aus zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Landes und jeweils einer Vertreterin oder einem Vertreter jeder Kommune gebildet.
Die Vertretung des Landes hat insgesamt acht Stimmen. Jede Vertreterin oder jeder Vertreter einer Kommune hat eine Stimme.
Den Vorsitz führt eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landes. Die Stellvertretung wird von den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern mit einfacher Mehrheit gewählt.
Ein Beschluss des Verwaltungsrates über die Auflösung des Untersuchungsstandortes Recklinghausen kann nur mit der Stimme des Kreises Recklinghausen gefasst werden.
Der Verwaltungsrat wird aus zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Landes und jeweils einer Vertreterin oder einem Vertreter jeder Kommune gebildet.
Der Verwaltungsrat wird aus zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Landes und jeweils einer Vertreterin oder einem Vertreter jeder Kommune gebildet.
Der Verwaltungsrat wird aus zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Landes und jeweils einer Vertreterin oder einem Vertreter jeder Kommune gebildet.
Der Verwaltungsrat wird aus zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Landes und jeweils einer Vertreterin oder einem Vertreter jeder Kommune gebildet.
Der Verwaltungsrat besteht aus den Hauptverwaltungsbeamtinnen oder Hauptverwaltungsbeamten der als Träger im Sinne von § 2 Abs. 3 beteiligten Kreise und…
Der Verwaltungsrat besteht aus neun ehrenamtlichen Mitgliedern (Verwaltungsräten) und einem Vertreter des für Kommunales zuständigen Ministeriums. Die Sitze der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.