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Außerplanmäßige Professorinnen und Professoren des Fachbereichs Medizin der Universität Bochum, die im Rahmen der Ausbildung der Studierenden gemäß der Approbationsordnung an den Krankenhäusern, die zum Klinikum der Universität Bochum zusammengefasst sind, tätig sind, sind befugt, die Bezeichnung „Universitätsprofessorin“ oder „Universitätsprofessor“ zu führen.
Die Führbarkeit setzt voraus, dass die außerplanmäßige Professur auf der Grundlage eines Verfahrens verliehen worden ist, welches in der Qualitätssicherung einem Berufungsverfahren nach § 38 des Hochschulgesetzes gleichwertig ist, und die Universität dies festgestellt hat.
Die Bezeichnung „außerplanmäßige Professorin“ oder „außerplanmäßiger Professor“ kann von Universitäten an Personen verliehen werden, die die…
Die Bezeichnung „außerplanmäßige Professorin“ oder „außerplanmäßiger Professor“ kann Personen verliehen werden, die die Einstellungsvoraussetzungen einer…
Die Ausgestaltung der gemeinsamen Berufung können die Hochschule und die außeruniversitäre Forschungseinrichtung auch abweichend von den Absätzen 2 bis 4 nach…
1Die Bezeichnung „außerplanmäßige Professorin“/„außerplanmäßiger Professor“ kann von der Universität auf Antrag des zuständigen Dekanats nach Anhörung des…
Mit Zustimmung des Ministeriums kann die staatlich anerkannte Hochschule einer oder einem hauptberuflich Lehrenden bei Vorliegen der Einstellungsvoraussetzungen…
1Zur Honorarprofessorin/Zum Honorarprofessor der Hochschule kann für ein bestimmtes Fachgebiet bestellt werden, wer den Qualifikationsanforderungen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.