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Das Gebiet, das nach Artikel 1 Absatz 2 auf das Land Nordrhein-Westfalen übergeht, wird mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Grenzänderung in die Stadt Marsberg bzw. die Stadt Brilon eingegliedert.
Die Gebietsteile, die nach Artikel 2 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Berichtigung der…
In die Stadt Marsberg werden eingegliedert:
In die Stadt Brilon werden aus der Gemeinde Antfeld folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Antfeld Flur 10 Nr. 11 bis 13, 94, 131 bis 133 und 233.
Die Gemeinde Waldbauer - mit Ausnahme der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Gebietsteile - wird in die Stadt Breckerfeld eingegliedert.
In die Stadt Herten wird die Stadt Westerholt eingegliedert.
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Brühl und der Stadt Wesseling vom 6. August 1974 (Anlage 23 a) gilt auch für die Eingliederung der in § 1 Abs. 2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.