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Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten außer Kraft die Verordnung zur Durchführung des Bundesfernstraßengesetzes vom 11. März 1975 (GV. NRW. S. 259), die Verordnung zur Ausführung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (AVO EKrG) vom 10. Februar 2004 (GV. NRW. S. 123) und die Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zuständigen Verwaltungsbehörden vom 13. November 1973 (GV. NRW. S. 529). Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Minister für Bauen und Verkehr Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.