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Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.
Die betrieblichen Interessenvertretungen in Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft tragen so auch Verantwortung für Wachstum, Beschäftigung und Innovation im Unternehmen. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe werden im Einvernehmen mit den sozialpolitischen Verbänden, der Vereinigung der Industrie- und Handelskammern Nordrhein-Westfalen und den Organisationen des Handwerks entsprechende Förderinstrumente entwickelt.
Dieses Gesetz begründet keine über das Betriebsverfassungsgesetz hinausgehenden Rechte und Pflichten. Teil 4 Öffentliche Aufträge
Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen…
Die aufgrund eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung nach Absatz 1 Nr. 1 bis 3 gebildeten betriebsverfassungsrechtlichen Organisationseinheiten…
Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann die betriebliche Interessenvertretung der Beamten nicht abweichend von den Vorschriften dieses Abschnitts…
Dienststelle und Personalvertretung arbeiten zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben und zum Wohle der Beschäftigten im Rahmen der Gesetze und Tarifverträge…
1Die Vereinigungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer wirken auf der Grundlage der Gleichberechtigung in Wirtschaftsgemeinschaften zusammen. 2Sie haben die…
Zur Wahrung der allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Interessen wirken die Berufsorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf der Grundlage der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.