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Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2018 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens des Gesetzes. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Für die Ministerpräsidentin Die Ministerin für Schule und Weiterbildung in eigener Ressortzuständigkeit sowie zugleich für den Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Der Finanzminister Der Minister für Inneres und Kommunales Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Zum Textanfang
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum Ende des Jahres 2014 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes.“ Die Landesregierung…
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2016 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes. Die…
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2027 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens des Gesetzes. Die…
Dieses Gesetz tritt am 28. Dezember 2009 in Kraft. Das für Wirtschaft zuständige Ministerium berichtet im Einvernehmen mit dem Innenministerium der…
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2020 über die Auswirkungen dieses…
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Das Justizministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2009 über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.