§ 4 NRW-27611Gesetz über die Evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe
Die Fachhochschule kann Kirchenbeamte haben.
§ 2 NRW-27519Gesetz über die Verleihung der Rechtsstellung einer Anstalt des öffentlichen Rechts an die kirchliche Einrichtung 'Katholische Soldatenseelsorge', Sitz Bonn
Die ,,Katholische Soldatenseelsorge" kann Kirchenbeamte haben.
§ 2 NRW-27506Gesetz betreffend die Errichtung einer gemeinsamen Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche als Anstalt des öffentlichen Rechts
Die Versorgungskasse kann Kirchenbeamte haben.
§ 2 NRW-27512Gesetz betreffend die Errichtung der ,,Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands" als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
Die Zusatzversorgungskasse kann Kirchenbeamte haben.
§ 1 NRW-30997Rechtsform
Der „Erzbischöfliche Schulfonds Köln“ mit Sitz in Köln ist mit seiner Errichtung durch den Erzbischöflichen Stuhl zu Köln als kirchliche Anstalt eine kirchliche…
§ 9 Abs. 1 DtFrKultZusArbStiftG SLGesetz Nr. 1253 zur Errichtung einer „Stiftung für die deutsch-französische kulturelle Zusammenarbeit“ Vom 8. November 1989
Die Stiftung hat das Recht, Beamte zu haben.