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Der Europäische Berufsausweis ist eine elektronische Bescheinigung zum Nachweis der Voraussetzungen für die vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen oder zum Nachweis der Anerkennung erworbener Berufsqualifikationen für die Niederlassung in einem Aufnahmemitgliedstaat. Er wird für Berufe ausgestellt, für die auf Grund von Durchführungsrechtsakten der Europäischen Kommission nach Artikel 4a Absatz 7 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22, L 271 vom 16.10.2007, S. 18, L 93 vom 4.4.2008, S. 28, L 33 vom 3.2.2009, S. 49, L 305 vom 24.10.2014, S. 115), die zuletzt durch Richtlinie 2013/55/EU (Abl. L 354 vom 28.12.2013, S. 132) geändert worden ist, ein Europäischer Berufsausweis eingeführt ist.
„Europäischer Berufsausweis“ ist eine elektronische Bescheinigung entweder zum Nachweis, dass der Berufsangehörige sämtliche notwendigen Voraussetzungen für die…
Der Europäische Berufsausweis ist eine elektronische Bescheinigung entweder zum Nachweis, dass die oder der Berufsangehörige sämtliche notwendigen…
Für Berufe, für die aufgrund von Durchführungsrechtsakten der Europäischen Kommission nach Artikel 4a Absatz 7 der Richtlinie 2005/36/EG ein Europäischer…
Der Europäische Berufsausweis kann von Berufsangehörigen beantragt werden, die ihren Ausbildungsnachweis in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder…
In Anbetracht des Ziels, den Binnenmarkt zu stärken und die Freizügigkeit von Berufstätigen zu fördern und gleichzeitig eine effizientere und transparentere…
Die Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises erfolgt auf Antrag. Voraussetzung für die Ausstellung ist, dass der Europäische Berufsausweis aufgrund eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.