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Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW ist zuständig für die Erteilung von Ausnahmen nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 und 2 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt.
Das für den Verkehr zuständige Ministerium ist zuständig für die Erteilung von Ausnahmen nach § 5 Absatz 1 Nummer 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn…
die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 37 Absatz 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt, soweit nicht die…
Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen ist zuständig für die Durchführung des Mess- und Eichgesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722), das…
die Erfüllung der Aufgaben nach § 16 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt in Verbindung mit Teil 7 des…
Die Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf sind zuständig für die Erteilung von Einzelausnahmen für Kampfmittelräumdienste nach § 5 Absatz 7 der…
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 60 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und 5 bis 26 des Mess- und Eichgesetzes und § 10…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.