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Großbühnen müssen eine selbsttätige Sprühwasserlöschanlage haben, die auch den Schutzvorhang beaufschlagt.
Die Sprühwasserlöschanlage muss zusätzlich mindestens von zwei Stellen aus von Hand in Betrieb gesetzt werden können.
In Großbühnen müssen neben den Ausgängen zu den Rettungswegen in Höhe der Arbeitsgalerien und des Schnürbodens Wandhydranten vorhanden sein.
Großbühnen und Räume mit besonderen Brandgefahren müssen eine Brandmeldeanlage mit selbsttätigen und nichtselbsttätigen Brandmeldern haben.
Die Auslösung eines Alarmes muss optisch und akustisch am Platz der Brandsicherheitswache erkennbar sein.
Großbühnen müssen eine automatische Sprühwasserlöschanlage haben, die auch den Schutzvorhang beaufschlagt.
Am Platz der Brandsicherheitswache müssen die Vorrichtung zum Schließen des Schutzvorhangs und die Auslösevorrichtungen der Rauchabzugs- und…
Am Platz der Brandsicherheitswache müssen die Vorrichtung zum Schließen des Schutzvorhanges und die Auslösevorrichtungen der Rauchabzugs- und…
Hochhäuser müssen Brandmeldeanlagen mit selbsttätigen Brandmeldern haben, die alle
Selbsttätige Feuerlöschanlagen müssen vorhanden sein
Verkaufsstätten müssen selbsttätige Feuerlöschanlagen haben. Dies gilt nicht für
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.