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Gebäude mit Verkaufsstätten müssen Blitzschutzanlagen haben.
Gebäude mit Verkaufsstätten müssen Blitzschutzanlagen haben.
Versammlungsstätten müssen Blitzschutzanlagen haben, die auch die sicherheitstechnischen Einrichtungen schützen (äußerer und innerer Blitzschutz).
Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen…
Versammlungsstätten müssen Blitzschutzanlagen haben, die auch die sicherheitstechnischen Einrichtungen schützen (äußerer und innerer Blitzschutz).
Hochhäuser müssen Blitzschutzanlagen haben, die auch die elektrischen und elektronischen Systeme schützen, die der sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstung…
In Verkaufsstätten müssen vorhanden sein:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.