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Verkaufsräume, ausgenommen Gaststätten, dürfen mit ihrem Fußboden nicht mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegen. Verkaufsräume dürfen mit ihrem Fußboden im Mittel nicht mehr als 5 m unter der Geländeoberfläche liegen.
Verkaufsräume, ausgenommen Gaststätten, dürfen mit ihrem Fußboden nicht mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegen. Verkaufsräume dürfen mit ihrem Fußboden…
deren Fußboden an keiner Stelle mehr als 1 m unter der Geländeoberfläche liegt und
Erdgeschossige Verkaufsstätten sind Gebäude mit nicht mehr als einem Geschoss, dessen Fußboden an keiner Stelle mehr als 1 m unter der Geländeoberfläche liegt.…
Versammlungsräume, bei denen eine Fußbodenebene höher als 22 m über der Geländeoberfläche liegt, sind nur in Gebäuden mit selbsttätiger Feuerlöschanlage…
Geschosse einer Verkaufsstätte nach Satz 2 Nummer 2 müssen selbsttätige Feuerlöschanlagen haben, wenn sie mit ihrem Fußboden im Mittel mehr als 3 m unter der…
Ausgänge aus Verkaufsräumen müssen mindestens 2 m breit sein. Für Ausgänge aus Verkaufsräumen, die eine Fläche von nicht mehr als 500 m² haben, genügt eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.