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Als land- und forstwirtschaftliche Berufsvertretung im Sinn des § 32 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 317-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist gilt die Landwirtschaftskammer.
Die Berufsvertretung der Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Fischerei, soweit sie nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu hören oder zu beteiligen ist, ist…
Land- und forstwirtschaftliche Berufsvertretung bei gerichtlichen Verfahren in Landwirtschaftssachen ist die Landwirtschaftskammer für das Saarland.
Die Landwirtschaftskammer ist rechtsfähig. Sie wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Präsidentin oder den Präsidenten oder bei Verhinderung durch eine…
in rechtlichen Angelegenheiten der Landwirtschaft nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften mitzuwirken, insbesondere Vorschläge zu machen und Beisitzende…
Als Ämter im Sinne des § 22 Absatz 1 Landesbeamtengesetz werden im Dienst der Landwirtschaftskammer
Die Landwirtschaftskammer ist die gesetzliche Berufsvertretung der Landwirtschaft. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und führt ein öffentliches…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.