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Zur Unterstützung der Förderung von Kindern mit oder mit drohenden Behinderungen arbeiten diejenigen Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflegestellen, die Kinder mit oder mit drohenden und ohne Behinderungen gemeinsam betreuen, unter regelmäßiger Einbeziehung der Eltern mit den Sozialhilfe-, den anderen Rehabilitationsträgern und den Leistungserbringern zusammen. Die Leistungen der Frühförderung und Komplexleistung können auch in den Räumlichkeiten der Tageseinrichtungen erbracht werden, soweit hierfür Vereinbarungen getroffen wurden und die Voraussetzungen für die Leistungserbringung in der Kindertageseinrichtung gegeben sind.
Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen Hierzu sollen sie die Erziehungsberechtigten einbeziehen und mit dem Träger der öffentlichen…
Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen sollen gemeinsam gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von…
Leistungen nach Absatz 1 werden in Verbindung mit heilpädagogischen Leistungen nach § 79 als Komplexleistung erbracht. Die Komplexleistung umfasst auch…
Interdisziplinäre Frühförderstellen, nach Landesrecht zugelassene Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und…
Die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege bieten auf Basis der Eigenaktivität des Kindes und orientiert an seinem Alltag vielfältige…
Förderschulen können zur Durchführung von besonderen Fördermaßnahmen in Kindertageseinrichtungen für entwicklungsbeeinträchtigte Kinder, bei denen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.