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Zur Vorbereitung der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen nach § 14 des Zensusgesetz 2022 übermittelt IT. NRW - Statistisches Landesamt - bei Bedarf an die Gemeinden Anschriften mit Sonderbereichen. Die Gemeinden prüfen die Daten auf Vollzähligkeit und übermitteln die Ergebnisse der Prüfung an IT. NRW - Statistisches Landesamt.
Die statistischen Ämter der Länder stellen die Vollzähligkeit der in den Zensus einzubeziehenden Sonderbereiche und die Qualität der Angaben zu den in Absatz 1…
Die statistischen Ämter der Länder stellen für alle Anschriften mit Sonderbereichen die dort wohnenden Personen fest. Für die Liegenschaften der Bundespolizei…
Die statistischen Ämter der Länder haben auf den Datenbestand nach Absatz 1 Zugriff für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Sie überprüfen den…
IT. NRW - Statistisches Landesamt - trifft die erforderlichen organisatorischen und technischen Anordnungen, insbesondere hinsichtlich der zu verwendenden…
die abgelieferten Erhebungsunterlagen auf Vollzähligkeit zu überprüfen und IT. NRW - Statistisches Landesamt - zuzuleiten.
IT. NRW - Statistisches Landesamt - darf dem Statistischen Bundesamt und den Statistischen Ämtern der Länder zur Erstellung koordinierter Länderstatistiken oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.