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Die Prüfungsakten verbleiben bei der zuständigen Behörde. Die Prüfungsakten sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Zu den Prüfungsakten zu nehmen sind: Die Prüfungsakten sind beim Prüfungsamt mindestens fünf und höchstens zehn Jahre aufzubewahren.
Die Prüfungsakte wird beim Prüfungsamt nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes mindestens fünf Jahre und höchstens zehn Jahre aufbewahrt.
Die Prüfungsakten sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Die Prüfungsakten sind zehn Jahre aufzubewahren.
Die Prüfungsakten sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Die Prüfungsakten sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.