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Zuständig für die Anerkennung einer Organisation als Zertifizierungsstelle nach § 4a Absatz 2 des Bestattungsgesetzes ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Eine Organisation wird von der Landesregierung oder einem von der Landesregierung beauftragten Ressort, welches seine Zuständigkeit auf eine Behörde in seinem…
Zuständige Stelle für die Anerkennung nach § 2 ist das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Behörde nach den §§ 30 und 31 des Pflegeberufegesetzes sowie nach § 36 Absatz 2 in Verbindung mit § 26 Absatz 6 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes und…
Oberste Aufsichtsbehörde ist das für Pflege und Eingliederungshilfe zuständige Ministerium.
Zuständige Behörde im Sinne des § 5 des Konnexitätsausführungsgesetzes ist das für Soziales zuständige Ministerium.
Das zuständige Ministerium im Rahmen dieser Verordnung ist das für das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen zuständige Ministerium.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.