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Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 21. August 2005 (GV. NRW. S. 782), die durch Artikel 17 des Gesetzes vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. S. 662) geändert worden ist, außer Kraft. Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Zuweisung weiterer Aufgaben an das Landesamt für Natur, Umwelt…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der…
Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 Landeshaushaltsordnung vom 8.…
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Ministerin für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.