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Gesetz zu der Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, der Synagogen-Gemeinde Köln - Körperschaft des öffentlichen Rechts - und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e. V. vom 1. Dezember 1992 (GV. NRW. S. 314), zuletzt geändert durch Sechsten Änderungsvertrag vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 574)
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