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Die Ordnungsbehörden treffen ihre Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die Ordnungsbehörden und die Polizei treffen ihre Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die Aufsichtsbehörde trifft ihre Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die Polizei trifft ihre Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die Polizei trifft ihre Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die Polizei trifft ihre Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen.
Ist die Behörde ermächtigt, nach ihrem Ermessen zu handeln, hat sie ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.